Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Diese Überprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen. Über die Durchführung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen (ASR A1.7).
Überlassen Sie Pflege und Inspektion den Spezialisten und stellen Sie damit sicher, dass Ihre Anlage stets nach den neuesten Richtlinien geprüft wird. Eine UVV-Prüfung hat viele Vorteile für Sie:
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