Torservice-Info: Feststellanlagen

09.12.2014

Feststellanlagen von Brandschutztüren müssen jährlich überprüft werden und Mängel beseitigt werden.

Wartung und Reparatur von Feststellanlagen

Überprüfung Feststellanlagen

Der Betreiber einer Feststellanlage muss diese ständig betriebgsfähig halten. Mindestens einmal im Monat ist die Feststellanlage auf ihre einwandtfreie Funktion zu überprüfen. Dieses kann vom Betreiber selbst durchgeführt werden.

Feststellanlagen müssen - wie alle technischen Anlagen und Einrichtungen - regelmäßig gewartet, geprüft und bei einer Mängelfeststellung ordnungs- gemäß instandgesetzt werden. Erst damit kann ihre ständige Funktionsbereitschaft sicher-gestellt werden. Inhalt der Wartung und Prüfung sind insbesondere die einwandfreie Funktion der Anlage und das störungsfreie Zusammen-wirken aller Anlagenteile.

 

Jährliche Überprüfung von Feststellanlagen
Die mindestens jährliche Prüfung von Feststellanlagen muss durch den Betreiber der Feststellanlage veranlasst werden. Diese Prüfung darf nur von autorisierten Sachkundigen durchgeführt werden. Bei der jährlichen Überprüfung der Feststellanlage ist gleichzeitig eine Wartung aller Geräte vorzunehmen. Vom Hersteller werden dazu sogenannte Prüfbücher, welche beim Betreiber der Feststellanlage verwahrt werden müssen, herausgegeben.
Falls Mängel auftreten sind diese zu dokumentieren und nach Beseitigung dieser Mängel ist eine erneute Prüfung erforderlich.

Laden Sie uns einfach zu einer Überprüfung Ihrer Feststellanlagen ein. Wir beseitigen Ihnen auch gerne jegliche Mängel damit Ihre Feststellanlagen wieder problemlos laufen.

 
 
 
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